Es entsteht einiges an Hirnquirl wenn man sich mit diesen Themen beschäftigt, wir haben dennoch versucht, Erleuchtung im Schilderwald von TÜV und Zulassungsstellen zufinden. Da wir unseren Anhänger (neu) erstmal nicht anmelden wollen (weil er beim Bauen nur rumsteht), befördern wir ihn mittels Kurzzeitkennzeichen vom Händler in der Region zum Bauort. Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr, auch Zulassungsmitarbeiter haben manchmal den Nulldurchblick und die menschliche Infoverarbeitung ist bekanntlich begrenzt ;-)
Prozedere/Info zum Kurzzeitkennzeichen (KZK):
- gibt´s für 1-5 Tage (kein erheblicher Kostenunterschied ob KZK für 1oder 5 Tage, da Verwaltungsaufwand fast gleich)
- ist im Internet (mit Expresslieferung) logischerweise wesentlich teurer, als wenn es bei der Zulassungstelle vor Ort geholt wird
- kann nur am selben Tag ausgestellt werden, nicht für zukünftige Tage (in unserem Fall brauchen wir das KZK an einem Montag, müssen es also Freitag bei der Stelle beantragen/holen und es ist dann bis Dienstag gültig)
- Kosten: ca. 13€ Verwaltungsaufwand + 12€ für die Erstellung des Nummernschildes + evB-Nummer (= Kurzzeitversicherung, gibts ab ca. 20€)
- evB-Nummer: Anhänger muss versichert sein, dafür kann man entweder die auf der Zulassungstellenseite empfohlene Versicherungsfirma oder eine andere Versicherungsfirma wählen (ca 20€ billiger). Diese evBNr. bekommt man sofort nach Zahlungseingang per SMS/Email und kann diese dann bei der Zulassungstelle vorzeigen. Hänger darf meist nicht beladen sein!
-folgendes wird benötigt bei der Zulassungstelle für ein KZK: Personalausweis, FINnr (im COC Dokument, Anhängernr.), evBNr., COC-Wisch und: GEDULD ;-)
- angeblich darf für einen Anhänger insgesamt nur 3 Mal ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden (die Frage ist, wie das festgehalten wird, pro Besitzer oder pro Anhänger)
TÜV/HU
- nach 18 Monaten (ab Ausstellung COC Papier) auch wenn neu, kurz zum TÜV ob Anhänger (durch vieles stehen-->Verkehrssicherheitsprüfung) noch fahrtauglich
-->dann gibts 3 Jahre TÜV, wenn er unter 750kg ist (über 750 kg 2 Jahre)
- bei der festen Anmeldung bei der Zulassungsstelle muss auch Kaufvertrag vorgezeigt werden, um zu überprüfen ob Umsatzsteuer gezahlt wurde
Bei fester Zulassung
- COC mit FINnr
- Rechnung (damit überprüft werden kann, ob Mehrwertsteuer bezahlt wurde)
- Bestätigung der FINnr von TÜV, Dekra oder Küs (darf nicht nur vom Händler sein)
- evBnr. (Versicherung)
- Sepa Lastschrift Mandat (für KFZ Steuer)
- Ausweis
- wenn Zulassung innerhalb der 18 Monate nach COC-Erstellung, dann muss Hänger nicht beim TÜV vorgeführt werden
-->unbedingt FINnr. vor Hängerabholung bestätigen lassen (sollte Händler eigentlich organisieren)
TIPP
- Den Anhänger vom Händler zum Bauort liefern zu lassen ist zwar a bissal teurer, spart aber Aufwand und Kosten (Auto mit Anhängerkupplung leihen, Fahrzeit, KZK). Außerdem verschwendet man beim liefern lassen kein KZK, weil man es ja angeblich nur 3 Mal beantragen darf, bis der Anhänger dann fest zugelassen werden muss.
Offene Fragen
- Was ist die beste Lösung, wenn der Anhänger nicht oft gebraucht/bewegt wird?
--> innerhalb der 18 Monate fest anmelden, 3 Jahre Tüv nach Anmeldung
- Saisonkennzeichen für Anhänger um Kosten zu sparen? -->Anmeldegebühr gleich, Versicherung günstiger
Quellen:
Straßenverkehrsamt München Internet und Telefonat mit Sachbearbeiter
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen/faq
günstige evBnr für ca. 25€ (Ladung nicht versichert):
https://www.nondos.de/shopping/kurzzeit/kurzzeit-anhaenger-5-tage-gruene-karte/
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