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Beste Sendezeit: Tiny Houses in den Tagesthemen

Beste Sendezeit fürs Thema Tiny Living! Am 1. Dezember haben die Tagesthemen eine Mainzer IT-Managerin portraitiert, die ein Grundstück gefunden hat für ihr ökologisches Tiny House, aber Probleme mit den Behörden bekommt.
Der Grundstücksbesitzer im Beitrag hat die Einstellung, dass Eigentum verpflichtet: und zwar zu verantwortungsvollem Umgang damit. Er will ressourcenschonenden und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Das Mainzer Bauamt macht hier einen Strich durch die Rechnung, da eine weitere Flächenversiegelung des Grundstücks nicht erlaubt sei. Aber Tiny Houses versiegeln den Boden ja gar nicht erst, eine Kühlung des Stadtklimas, Hochwasserschutz und Biodiversität bleiben erhalten. Es ist klar, dass Tiny Houses, nicht einfach überall ohne Regeln aufgestellt werden dürfen. Aber da Tiny Houses mobile Wohnformen darstellen und den Boden nicht versiegeln, sollte hier ein angepasster Rahmen herrschen, der Wohnen ohne Bodenversiegelung gegenüber Wohnen in Immobilien differenziert und somit erleichtert. Der Tagesthemen-Beitrag erweckt leider auch den Eindruck, das Tiny Houses als Alternative zu Hochhäusern in der Stadt dienen sollen - das ist natürlich falsch. Tiny Houses machen in der Stadt überall dort Sinn, wo in die Höhe bauen nicht möglich ist. So entsteht Wohnraum auf Flächen, die bisher einfach ungenutzt sind. Zwischennutzungen, sinnvolle Nachverdichtung, Enkelgrundstücke oder auch Erbpacht - Tiny Houses sind ökologische, bezahlbare und flexible Lückfüller. Leider vergisst auch die TH Bingen diese Chancen von Tiny Houses im urbanen Bereich. Schade, denn hier ist nocht ungenutztes Forschungspotenzial!
Also liebe Politik, tut euch doch bitte selber den Gefallen und beschäftigt euch mit dem Thema...
Es werden immer mehr Menschen die so leben wollen, es ist euer Job das ernst zu nehmen und hierfür sinnvolle Regelungen zu schaffen.
Mobile Wohnformen haben mit Immobilien, außer der Nutzung als Wohnraum, kaum etwas gemein. Somit presst sie auch nicht in Immobiliengesetze.

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